| Bildung, Weiterbildung |
Die Stadt- und Kurbücherei Bad Orb wird wieder geöffnet.
Die mitten im Kurpark von Bad Orb gelegene Lesehalle ist Domizil der Stadt- und Kurbücherei. Sie wird ab September 2011 unter dem Motto "BÜRGER für BÜRGER" wieder geöffnet und ehrenamtlich betreut. Die Öffnungszeiten sind Montag und Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr und Mittwoch von 10.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr.
Um weitere Offnungszeiten zu ermöglichen, werden interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Freude am Lesen gesucht, die bereit sind, unser soeben gegründetes kleines, ehrenamtlich tätiges Team "Arbeitskreis Lesen & Info" ebenfalls ehrenamtlich mit Rat und Tat zu ünterstützen.
Buchspender jüngerer Werke sind ebenfalls gesucht!
Interessierte und Engagierte melden sich bitte bei der Stadtverwaltung, Telefon: 06052-86301 oder per E-Mail
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| Allgemein |
Betreuung statt Entmündigung
2.Info Veranstaltung des Sozialverbands VdK Bad Orb zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Ein Unfall, eine medizinische Komplikation, eine Alterserkrankung: Überraschend können Sie selbst in Ihrer
Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Wer soll dann für Sie handeln? Und was soll für Sie getan werden? –
Entscheiden Sie das am besten früh genug selbst: Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie Fremdbestimmung durch Behörden. Sie legen selbst fest, wer in einer
Notlage für Sie entscheiden oder handeln soll. Diese Person Ihres Vertrauens ist dann vor ärztlichen
Behandlungen zu fragen, darf Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln oder Ihre Pflege organisieren. Die
Vorsorgevollmacht kann auch für alle Bereiche Ihres Lebens (Generalvollmacht) ausgestellt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie verbindlich, welche Wünsche im Falle einer gesetzlichen Betreuung
zu respektieren sind: beispielsweise zu Hause statt im Heim versorgt zu werden. Sie können auch jemanden als
Betreuer oder Betreuerin vorschlagen oder ablehnen.
Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Es verhilft Menschen, die man früher entmündigt hätte, zu mehr
Selbstbestimmung. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für
sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich in unserer komplizierten Welt zurecht zu finden: Im
Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern oder Ärzten.
Im Rahmen seiner Info-Veranstaltungen informiert der Sozialverband VdK Bad Orb in Zusammenarbeit mit dem
VdK Betreuungsverein über das obige aktuelle Thema. Referentin ist Frau Ingrid Michel vom Verein für
Selbstbestimmung und Betreuung im VdK Hessen e.V.
Der Eintritt ist frei, die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Mitglieder, Bürgerinnen und Bürger.
Am Donnerstag, den 14.07.2011 um 14:00 Im Cafe Olliz, Spessartstr. 13
Weitere Informationen auch im Internet unter www.vdk.de/ov‐bad‐orb



