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Vergünstigungen für Senioren

BahnCard für Senioren

Die Deutsche Bahn AG bietet den Senioren ab dem vollendeten 60. Lebensjahr eine BahnCard 50 an. Mit dieser BahnCard kann man um den halben Fahrpreis einer normalen Fahrkarte reisen. Der Preis der BahnCard 50 selbst ist für Senioren um etwa die Hälfte günstiger als für andere BahnCard-Nutzer.

Informationen gibt es im Internet unter  www.bahn.de  oder an jedem Bahnhof.

 
Allgemein

Betreuung statt Entmündigung
2.Info Veranstaltung des Sozialverbands VdK Bad Orb zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Ein Unfall, eine medizinische Komplikation, eine Alterserkrankung: Überraschend können Sie selbst in Ihrer
Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden. Wer soll dann für Sie handeln? Und was soll für Sie getan werden? –
Entscheiden Sie das am besten früh genug selbst: Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie Fremdbestimmung durch Behörden. Sie legen selbst fest, wer in einer
Notlage für Sie entscheiden oder handeln soll. Diese Person Ihres Vertrauens ist dann vor ärztlichen
Behandlungen zu fragen, darf Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln oder Ihre Pflege organisieren. Die
Vorsorgevollmacht kann auch für alle Bereiche Ihres Lebens (Generalvollmacht) ausgestellt werden.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie verbindlich, welche Wünsche im Falle einer gesetzlichen Betreuung
zu respektieren sind: beispielsweise zu Hause statt im Heim versorgt zu werden. Sie können auch jemanden als
Betreuer oder Betreuerin vorschlagen oder ablehnen.
Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Es verhilft Menschen, die man früher entmündigt hätte, zu mehr
Selbstbestimmung. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für
sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich in unserer komplizierten Welt zurecht zu finden: Im
Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern oder Ärzten.
Im Rahmen seiner Info-Veranstaltungen informiert der Sozialverband VdK Bad Orb in Zusammenarbeit mit dem
VdK Betreuungsverein über das obige aktuelle Thema. Referentin ist Frau Ingrid Michel vom Verein für
Selbstbestimmung und Betreuung im VdK Hessen e.V.
Der Eintritt ist frei, die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Mitglieder, Bürgerinnen und Bürger.
Am Donnerstag, den 14.07.2011 um 14:00 Im Cafe Olliz, Spessartstr. 13
Weitere Informationen auch im Internet unter www.vdk.de/ov‐bad‐orb

 
Allgemein
Seniorenbetreuung der Ev. Kirchengemeinde
 
Ansprechpartnerin ist Frau Erika Rösner
Tel: 0151-20452421
Tel. privat : 06059-906700
 
Allgemein
Bücherei
 
Katholische Kirchengemeinde
Sonntag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr im Alfons-Lins-Haus und
Mittwoch von 15.30 Uhr – 17.00 Uhr im Alfons-Lins-Haus
 
Allgemein
Weltladen
 
Katholische Kirchengemeinde
Sonntag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr im Alfons-Lins-Haus und
Mittwoch von 15.30 Uhr – 17.00 Uhr im Alfons-Lins-Haus
 
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