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Logo_Heimpflege.png Die Pflegekasse leistet auf Antrag einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Der Antrag muss vom Bezugsberechtigten oder seinen Angehörigen bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse wird dann die betreffende Person zur Einordnung in eine der drei Pflegestufen untersuchen lassen. Die Kosten setzen sich aus den so genannten Regelleistungen und den Zusatzleistungen zusammen. Die Pflegekasse beteiligt sich aber nur an den Regelleistungen, die Zusatzleistungen gehen zu vollen Lasten der pflegebedürftigen Person bzw. der Angehörigen. Die Regelleistungen regelt das Sozialgesetzbuch (SGB 11). Unter Zusatzleistungen werden Wahlleistungen bei Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Pflegeleistungen, die den Komfort erhöhen, verstanden. Stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen keine Pflegebedürftigkeit fest (so genannte Pflegestufe 0) sind die Kosten in der Summe selbst zu tragen.
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