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Das Testament gehört zu den Verfügungen von Todes wegen, die sowohl die verschiedenen Formen der Testamente als auch Erbverträge erfassen.

Voraussetzungen einer wirksamen Testamentserrichtung sind:

  • Höchstpersönlichkeit (Stellvertretung unzulässig)
  • Testierfähigkeit des Erblassers
  • Testierwille
  • Einhaltung der Formvorschriften
  • keine Nichtigkeitsgründe
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1 Testament Einführung 141