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Das Testament gehört zu den Verfügungen von Todes wegen, die sowohl die verschiedenen Formen der Testamente als auch Erbverträge erfassen. Voraussetzungen einer wirksamen Testamentserrichtung sind:
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Das Testament gehört zu den Verfügungen von Todes wegen, die sowohl die verschiedenen Formen der Testamente als auch Erbverträge erfassen. Voraussetzungen einer wirksamen Testamentserrichtung sind:
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